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| Der Weg zu uns |
Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung und Erziehung. Wenn es zu Hause Probleme gibt, können Kinder, Jugendliche und Eltern „Hilfen zur Erziehung" erhalten. Wie dies geschieht, steht im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Es gibt Ambulante Hilfen (also Hilfen in und für die Familie) und Stationäre Hilfen (also in Lebensgemeinschaften und Wohngruppen).
In einem Gespräch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wird zunächst versucht, herauszubekommen, welche Hilfe die richtige sein kann. Die Telefonnummer des zuständigen ASD findet man im Telefonbuch.
Man kann sich aber auch zuerst an uns wenden: mail@ejhh.de.
Wir helfen dann bei den weiteren Schritten.
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